Sport nur noch mit „3G-Regel“ im Innenbereich möglich

Ab 23.08.2021 dürfen in Sporträumlichkeiten innen in Darmstadt nur „3G“Personen, d.h. Geimpft, Genesen (längstens 6 Monate) und Getestet (24 Stunden Gültigkeit).
Jugendliche unter 12 Jahre fallen nicht darunter. Mit Schulbeginn werden alle Kinder ab 6 Jahre in den ersten Schulwochen 3mal pro Woche getestet.Das Ergebnis wird in einem Heft eingetragen, das der Lehrer bescheinigt. Dieses Heft kann auch als Nachweis für „Getestet“ dienen. Alle Abteilungs- bzw. Übungsleiter sind verpflichtet  vor der Stunde „3G“ zu kontrollieren. Für den Außenbereich gilt diese Regelung vorläufig noch nicht.
Wenn aber die Mannschaften die Umkleidekabinen, WC  bzw. Duschen benutzen gilt auch „3G“.Es besteht nach wie vor Maskenpflicht  im Gebäude, Foyer, Treppenhaus und Fluren und  Abstandhalten.